INFOS FÜR UNSERE KUNDEN
AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
Personalgestellung findet bei WWP im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz statt. Für unsere Mitarbeiter gilt der Equal-Treatment Grundsatz ab dem 1. Tag. Das heißt: Gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen wie bei den angestellten Mitarbeitern des Auftraggebers. Dies bedeutet nicht nur gleiches Gehalt, sondern auch gleiche Rahmenbedingungen z.B. Arbeitszeit, Pausenzeit und Vergünstigungen.
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Qualifiziertes Personal
WWP stellt ausschließlich Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung zur Verfügung. Seit 2004 bildet WWP im Ausbildungsberuf Mediengestalter - Bild und Ton und Kaufleute für audiovisuelle Medien aus. Durch unsere eigene Technik und unsere langjährige Erfahrung in der Fernsehproduktion wird unser Personal permanent auch hausintern weitergebildet und somit gewährleistet unser Team, dass die Kollegen/innen immer auf dem aktuellen Wissensstand sind bei Technik und Gestaltung.
Ihre Möglichkeiten
Unsere Personalgestellung ermöglicht Ihnen auf Engpässe durch Produktionsspitzen flexibel zu reagieren. Unser Personal kann Ihnen bis zu 18 Monate ununterbrochen zur Verfügung stehen. Arbeitszeitkontingente wie z.B. Tagebeschränkung, maximales Jahreshonorar oder sachgrundlose Befristung sind in der Zeit für Sie kein Thema. Oder aber Sie möchten ein Pilotprojekt durchführen ohne sich gleich mit fixem Personal zu belasten.